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Aktuelle Mitteilungen

17.03.2010
Änderung unseres Luftfracht- Sicherheitsprogramms
 
Durch die die Änderung unseres Luftfracht- Sicherheitsprogramms ist es ab sofort nicht mehr notwendig, dass Sie uns einmal pro Jahr die "Sicherheitserklärung des bekannten Versenders" zukommen lassen müssen. Alle an uns übergebenen internationalen Luftfrachtsendungen erhalten von uns den Status „unsecured“ und werden in jedem Fall in unserem Depot durch externes, ausgebildetes Sicherheitspersonal geröntgt.


17.03.2010

Neue Haftungshöchstgrenze für den economy Versand

 

Ab 01.04.2010 gelten folgende Deckungsummen und Haftungshöchstgrenzen für den economy Versand:

  • unsere Standardhaftung pro Paket beträgt weiterhin 2.500,00 EUR
  • die Haftungshöchstgrenze pro Paket beträgt 5.000,00 EUR und ist nur bei Abschluss einer zusätzlichen kostenpflichtigen Höherversicherung möglich

Pakete, deren Warenwert unsere Haftungshöchstgrenze von 5.000,00 EUR überschreiten sind von der Beförderung über unseren economy Versand ausgeschlossen. Für den Versand dieser höherwertigen Pakete nutzen Sie bitte unseren EXPRESS- Versand.

 

 



30.11.2009

Bevorstehender Jahreswechsel

Liebe Geschäftspartner,

ein Jahr mit vielen Höhen und Tiefen neigt sich dem Ende. Umso mehr freuen wir uns, mit Ihnen zusammen, auf ein erfolgreiches Jahr 2010!

Natürlich werden wir, trotz oder gerade wegen der wirtschaftlich angespannten Lage, auch an diejenigen denken, die in dieser Zeit ganz besonders auf fremde Hilfe angewiesen sind und spenden traditionell an die Hilfsorganisationen Treberhilfe Berlin e.V. und Berliner Tafel e.V.

Wir wünschen Ihnen, sowie Ihren Lieben ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest und freuen uns auf 2010!

Ihr All Kurier Team

Schreiben von Berliner Tafel e.V.



19.06.2009

Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen ab dem 1. Juli 2009

Laut dem Bundesministerium der Finanzen werden ab 01.07.2009 die bekannten schriftlichen Ausfuhrverfahren durch die Übermittlung elektronischer Ausfuhrnachrichten im System ATLAS-Ausfuhr abgelöst.

Hiervon betroffen sind alle Wirtschaftsbeteiligten und Privatpersonen, unabhängig davon ob Gemeinschaftsgüter ausgeführt oder Drittlandsgüter wiederausgeführt werden. Grundsätzlich trifft dies für alle Waren ab einem Warenwert von 1.000,- EUR zu.

Die elektronische Ausfuhranmeldung können Sie mit einer eigenen ATLAS- Ausfuhr- Anwendung oder über die gebührenfreie Internetausfuhranmeldung der Zollverwaltung online abgeben.



24.11.2008

Treibstoffzuschlag gesenkt

 

Ab dem 01.12.08 gilt für das Leistungssegment "internationaler EXPRESS- Versand per Luftfracht" ein neuer Treibstoffzuschlag. Weitere Informationen und Details finden Sie unter dem Menüpunkt Treibstoffzuschlag.

 




     
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